Wir bieten Ernährungstherapien und Ernährungsberatungen zu verschiedsten Krankheitsbildern und im präventiven Bereich an. Schulungen, Vorträge sowie Coachings zu Ernährungsthemen stehen bei uns ebenfalls im Fokus und werden von diversen Institutionen und Schulen genutzt.
Messung der Körperzusammensetzung (BIA Messung):
CHF 30.– (nur Messung mit Auswertungsbericht, ca. 1/4 Stunde) Preis für Nicht-Klient*innen CHF 40.-)
Vorträge, Präsentationen, Workshops:
Die Tarife werden in gegenseitigem Einverständnis vereinbart.
Für alle Beratungen und Messungen gilt:
Im Verhinderungsfall bitte bis 24 Std. vorher berichten, ansonsten wird die reservierte Zeit privat mit mind. CHF 50.- verrechnet.
Hohes Anfragevolumen:
Zurzeit sind unsere Beratungszeiten stark ausgelastet. Bitte verschieben Sie Termine nur in dringenden Fällen. Eine Verschiebung würde eine evtl. mehrwöchige Wartefrist bedeuten.
Abrechnung über die Grundversicherung
Wir haben eine schulmedizinische Ausbildung und sind Krankenkassen- anerkannt. Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Beratungsleistungen über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet (vgl. unten). Es gelten die gesetzlichen Tarife nach KVG. (Taxpunkt 1,10 ab 01.2026).
Gesetzliche Tarife bei ärztlicher Überweisung:
Direkt-Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse, Tarife ab 01.01.2026:
| 1. Beratungsleistung | CHF 108.90.– |
| 2. bis 6. Beratungsleistung | CHF 84.70.– |
| 7. bis 12. Beratungsleistung | CHF 70.40.- |
Präventiver Bereich, Selbstzahler:
| Ernährungsberatung | CHF 140.– / h |
Abrechnung erfolgt pro angebrochene
1/4 Stunde, Mindestdauer: 1/2 Stunde
Weitere Infos über das Krankenversicherungsgesetz findet Sie hier.
Mehr
Eine Verordnung gilt für 6 Beratungsleistungen. Insgesamt können 2 Verordnungen pro Diagnose ausgestellt werden (für insgesamt 12 Beratungsleistungen). Die Beratungsleistungen werden über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet. Die Beratungszeiten betragen ~45 min (1. Beratungsleistung), ~25 min (2.-6. Beratungsleistung), ~20min (ab der 7. Beratungsleistung). Erhöhter Zeitbedarf wird an Folgeberatungen angerechnet bzw. privat verrechnet. Die Ernährungsberatung fällt nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arztpraxis.
Wenn Sie Flyer für Ihre Praxis wünschen, können Sie diesen gerne direkt bei uns bestellen.
Verordnungsformular